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Gemeinde Waisenegg Waisenegg 106
Amtsstunden Montag u. Freitag von 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr Dienstag, Mittwoch u. Donnerstag 8 – 12 Uhr
Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008) sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Für den Bereich der Gemeinde Waisenegg werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt: Anbringen an die Gemeinde Waisenegg können rechtswirksam per e-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. eingebracht werden. Für die Übermittlung von Anträgen per e-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung untenstehender Formate bestimmt:
Datenträger Für die Übermittlung von Anträgen sowie Beilagen auf Datenträgern werden folgende Datenträger bestimmt: - CD und DVD - USB Stick 1.1, 2.0 und 3.0 Als zulässige Formate werden die oben genannten Formate bestimmt.
Weitere Formate Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache eingesetzt werden. Eine e-mail darf die Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten. ZIP und RAR können als Komprimierungsformate verwendet werden.
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 22. Juli 2010 um 07:40 Uhr |



